Garten- und Parkabfälle
Als Garten- und Parkabfälle definieren sich alle kompostierbaren Bio- und Grünabfälle, welche bei der Landschaftspflege- und Grünflächenpflege anfallen.
Dies umfasst kleine Äste, Baumstubben und Zweige, Baum-, Grün- und Strauchschnitt, Gemüse- und Obstabfälle, Heu, Laub und Stroh, Kompost und (Rinden-)Mulch, Rasenmahd und Unkraut sowie Wurzeln mit einem Durchmesser kleiner 15 cm.