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Garten- und Parkabfälle

Als Garten- und Parkabfälle definieren sich alle kompostierbaren Bio- und Grünabfälle, welche bei der Landschaftspflege- und Grünflächenpflege anfallen. Dies umfasst kleine Äste, Baumstubben und Zweige, Baum-, Grün- und Strauchschnitt, Gemüse- und Obstabfälle, Heu, Laub und Stroh, Kompost und (Rinden-)Mulch, Rasenmahd und Unkraut sowie Wurzeln mit einem Durchmesser kleiner 15 cm.

Was darf in den Container?

✓ Äste // Zweige (Ø <15cm)
✓ Baumschnitt // Grün- und Strauchschnitt
✓ Blumen // Gestecke
✓ Friedhofsabfälle
✓ Gemüseabfälle // Obstabfälle
✓ Heu // Laub // Stroh
✓ Kompost // Mulch // Rindenmulch
✓ Rasenschnitt // Unkraut
✓ Wurzeln (Ø <15cm)

*Bitte beachten Sie, dass Bauschuttabfälle maximal 5% der gekennzeichneten Bestandteile enthalten dürfen.

Was darf nicht in den Container?

× Abfälle aus der Tierhaltung
× Äste // Zweige (Ø >15 cm)
× Erdaushub // Mutterboden
× Holzmöbel // Zäune
× Küchenabfälle // Speiseabfälle
× Verunreinigte Grün- und Parkabfälle
× Wurzeln (Ø >15 cm)