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Winterdienst

Wenn's friert und schneit, ist die MEBRA nicht weit!

Im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel ist die MEBRA in den Wintermonaten vom 1. November bis 31. März für Sicherheit auf Straßen, Gehwegen und Plätzen zuständig.

Schön ist es zwar, wenn im Winter alles weiß ist. Jedoch kann die Räum- und Streupflicht zur Unannehmlichkeit werden. Gerade ältere Menschen aber auch Berufstätige haben nicht immer die Möglichkeit, sich um eine umgehende Beseitigung von Neuschnee zu kümmern.

Winterdienst auch für Gewerbe- und Privatkunden

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Ansprechpartner:
Fabian Dahms
Tel.: (033835) 59 467
oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Leistungen des Winterdienstes im Überblick

  • Beräumung von Straßen, Geh- und Radwegen, Haltestellen und Plätzen nach Prioritätsstufe
  • Anwendung von Feuchtsalztechnologie auf den Straßen für optimale Verkehrssicherheit mit möglichst geringer Umweltbelastung

 

  • Streuung von Sand auf Geh- und Radwegen (Salz nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, oder Brückenauf- und -abgängen)

Leistungen für Gewerbe und Privatpersonen

Mit Spezialgeräten räumt unser erfahrenes Personal Straßen, Bürgersteige, Privatwege, Zufahren aber auch Stellplätze. Rufen Sie einfach an! Wir kommen vorbei und übernehmen alle anfallenden Aufgaben des Winterdienstes für Sie.

Bereits im Sommer laufen die Vorbereitungen, sodass im Winter mit Räumfahrzeugen und Streugut rund 420 Räumkilometer, 240 Kreuzungen und Fußgängerüberwege, sowie 40.000 Quadratmeter des öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt Brandenburg von Schnee und Eis befreit werden können. Dazu sind 15 Fahrzeuge im Einsatz. Ständige Auswertungen der aktuellen Wetterdaten und regelmäßige Kontrollfahrten stellen sicher, dass der Winterdienst optimal koordiniert wird. Für die Sommermonate kann natürlich auch ein Kombinationsangebot mit unserem Reinigungsdienst für Sie erstellt werden. Sprechen Sie uns einfach an.

Doch nicht überall kann zeitgleich geräumt werden

Der Winterdienst erfolgt nach Prioritätsstufe. Höchste Priorität haben wichtige Hauptverkehrsstraßen, Brücken und Linien der Verkehrsbetriebe. Nebenstraßen und Straßen mit geringer Verkehrsbelastung folgen in den Prioritäten 2 und 3. Eine genaue Auflistung befindet sich in der Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Dort finden Sie auch die Pflichten für Anlieger.

Zum Weiterlesen:
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