Annahme Gewerbetreibende
Für folgende Stoffe ist ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung für Direktanlieferer der Stadt Brandenburg an der Havel in bar zu entrichten.
- Gemischte Siedlungsabfälle
- Sperrmüll aus Gewerbe
- Rost- und Kesselasche
- Auskleidungen aus feuerfesten Materialien
- Kunststoffe
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis